Samstag, 18. April 2009

Eine „bad bank“ muss weh tun

Über die Ausgestaltung einer „bad bank“ zur Sammlung der problematischen Wertpapiere in den Bankbilanzen wird zurzeit heftig debattiert. Neben den Kosten für die Steuerzahler sind die Höhe der Ankaufspreise für die strukturierten Wertpapiere zentrale Streitpunkte. Da die Banken sich weitere Abschreibungen nicht leisten können, besteht die Gefahr, dass sich die Preise, die eine „bad bank“ für die Wertpapiere zahlt, vor allem an den Nöten und Vorstellungen der Banken ausrichten. Zudem könnte das Bankmanagement versucht sein, so viele Wertpapiere wie möglich an die „bad bank“ zu verkaufen. Weiterhin ist es nicht einzusehen, warum Banken, die diese Wertpapiere zu offensichtlich überhöhten Preisen eingekauft haben, nun diese zu immer noch überhöhten Preisen an die Steuerzahler weiterverkaufen können sollten. Eine Lösung muss also so unattraktiv für die Banken und ihre bisherigen Eigentümer sein, dass sie nur zu für den Steuerzahler möglichst günstigen Preisen und in so geringem Umfang wie nötig in Anspruch genommen wird. Zudem müssen die Steuerzahler an den Wertsteigerungen der Banken partizipieren können. Den bislang diskutierten Konzepten der „bad bank“ ist zu Eigen, dass sie lediglich auf der Aktivseite der Bankbilanzen eingreifen. Sinnvoller ist es, den Ankauf der Papiere mit einer Beteiligung an den Banken zu verbinden.

Die Banken können ihre zweifelhaften Forderungen an die „bad bank“ zu Marktpreisen ohne weitere Verpflichtungen verkaufen. Dies wird dem Steuerzahler aller Voraussicht nach keinen Verlust einbringen. Nehmen wir an, der Marktpreis liegt bei fünfzehn Prozent des ursprünglichen Wertes. Dies führt zu hohen weiteren Abschreibungen bei den Banken, die ihr Überleben fraglich machen. Die Banken können die Wertpapiere daher auch zu einem höheren Preis an die „bad bank“ verkaufen, bis maximal zu ihrem bisherigen Buchwert. Nehmen wir weiter an, die Banken haben die zweifelhaften Wertpapiere in ihrem Bestand bereits auf die Hälfte des ursprünglichen Preises abgeschrieben. Wenn sich die Bank entscheidet, das zweifelhafte Wertpapier zu diesem Preis an die „bad bank“ zu verkaufen, stellten sich keine weiteren Verluste ein. Allerdings erhält die Bank Bargeld ohne Auflagen nur in Höhe des Marktpreises. In Höhe des gezahlten Aufschlags auf den aktuellen Marktwert erfolgt eine Beteiligung an der Bank, im Beispiel hier wäre eine Kapitalerhöhung in Höhe von 35 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises des Wertpapiers nötig (50 Prozent Buchwert abzüglich 15 Prozent aktueller Marktpreis). Die „bad bank“ würde zum Anteilseigner der Bank. Parallel muss die Bank die zweifelhaften Forderungen auf den Marktwert abschreiben, so dass der Verlust auch deutlich sichtbar wird. Die wesentlichen Unterschiede zu einem einfachen Verkauf der Wertpapiere am Markt und anschließender Inanspruchnahme des Staates als Eigenkapitalgeber besteht darin, dass in diesem zeitversetzten Prozess die Bank nach den Abschreibungen insolvent werden kann – und bei der hier vorgeschlagenen parallelen Vorgehensweise nicht. Zudem bietet die Vorgehensweise des Verkaufs der Wertpapiere an die „bad bank“ einen transparenten und geordneten Prozess, der kein „Büßergewand“ von Seiten der Banken beim Zugehen auf den Staat erfordert.

Summa summarum werden die zweifelhaften Forderungen aus der Bilanz entfernt und durch Bargeld von der „bad bank“ ersetzt. Die Bank verringert ihren Bestand an problematischen Wertpapieren deutlich, daher kann sie sich zukünftig wieder aus eigener Kraft refinanzieren. Der Staat wird in der Höhe des „zuviel“ bezahlten Kaufpreises Eigentümer der Bank. In dem Ausmaß, in dem die „bad bank“ für die problematischen Wertpapiere mehr als den Marktpreis bezahlt hat, partizipiert sie an der weiteren Entwicklung der Bank in Höhe ihrer Beteiligung. Es lässt sich kaum abschätzen, zu welcher Netto-Belastung dies für die Steuerzahler führen wird, aber die Belastung wird auf diese Art und Weise minimiert. Durch die Verwässerung ihrer Anteile werden die bisherigen Eigentümer, die für die Geschäftstätigkeit der Banken in hohem Maße Verantwortung tragen, zur Rechenschaft gezogen. Eine genaue Bewertung der Wertpapiere ist in diesem Fall nur von untergeordneter Bedeutung: Für die Banken und ihre Eigentümer ist eine möglichst hohe Bewertung der zweifelhaften Forderungen beim Verkauf an die „bad bank“ unattraktiv. Je weiter der Preis über dem Marktpreis liegt und je mehr Wertpapiere angedient werden, desto größer wird die Kapitalerhöhung und in umso stärkerem Umfang wird der Staat Aktionär der Bank.

Es stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen nicht so unattraktiv sind, dass sie nicht wahrgenommen werden. Aber vor die Frage gestellt, ob die Bank entweder Insolvenz anmelden muss oder den Staat als Miteigentümer ins Boot holt, werden sich Eigentümer und Bankmanager wohl für die zweite Alternative entscheiden. Die Versorgung der Wirtschaft mit – risikobehafteten – Krediten ist für viele Banken in der jetzigen Situation nicht primäres Ziel: Hier sollten Garantien durch staatliche Förderbanken, welche das Risiko der Unternehmenskredite minimieren, einsetzen. Entsprechende Programme hat die KfW bereits aufgelegt, diese können nötigenfalls weiter aufgestockt werden.

Die Bankbeteiligungen könnten in einer Art „Banken-Treuhandanstalt“ gebündelt werden. Aufgabe dieser von der Regierung unabhängigen Anstalt ist es, die Beteiligungen an den Banken über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren möglichst gewinnbringend zu verwerten. Dies kann über Zerschlagung einzelner Banken erfolgen, über Restrukturierungen oder über den Verkauf. Die Unabhängigkeit dieser Anstalt sowie das Ziel, möglichst hohe Erlöse beim Verkauf der Bankbeteiligungen zu erzielen, stellen sicher, dass die Banken nicht zum Spielball der Politik werden. Zudem bleiben die (bislang börsennotierten) Banken börsennotiert und stehen unter der Beobachtung des Kapitalmarktes. Die Gefahr einer staatlichen Misswirtschaft in dieser Periode scheint im Licht der Performance der Banken in letzter Zeit nicht mehr so drastisch: Besser als mit einem Wertverlust von durchschnittlich 90% – wie zuletzt bei den Banken in privater Hand zu sehen – wird die Treuhand schon agieren.

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